Hygieneregeln auf einen Blick
Mit dem Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien gelten ab dem 13.09.2021 neue Hygieneregeln für den Unterricht an der Musik- und Kunstschule.
Hier sind die Regeln auf einen Blick:
- Für immunisierte Personen (geimpft oder genesen) ist der Zugang zum Musikschulunterricht uneingeschränkt gestattet.
- Nicht immunisierte Personen benötigen für den Musikschulunterricht einen Nachweis eines negativen PCR– oder Antigen–Schnelltests unter Aufsicht. Die zugrundeliegende Testung darf dabei im Falle eines Antigen–Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
- Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Musikschülerinnen und Musikschüler die zugleich Schüler einer öffentlichen Schule sind, benötigen keinen Testnachweis.
- Eltern die ihre Kinder bringen und abholen, benötigen für den kurzzeitigen Aufenthalt in Musikschulräumen ebenso keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
- Für alle Personen welche Musikschulräume betreten, gilt die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
- In allen Situationen in denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht.
- Für den Unterricht mit Blasinstrumenten und im Fach Gesang müssen mindestens 2 Meter Abstand zwischen den Personen eingehalten werden.
Den ausführlichen Hygieneplan der Musikschule finden Sie hier…
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