Neue Allgemeine Benutzungsbedingungen ab 01.01.2022


Ab dem 01. Januar 2022 gelten an unserer Musikschule neue Allgemeine Benutzungsbedingungen (ehemals Schulordnung).


Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Semesterzeiten und Kündigungsfristen

Kursdauer

Abmeldungen aus laufenden Kursen sind nur aus wichtigen Gründen möglich.

Kunst

Ein Einstieg in die fortlaufenden Kurse ist monatlich möglich. Ein Ausstieg aus den laufenden Kursen ist unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende möglich.

Unterrichtsausfall

Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben. Kann der Unterricht bei Erkrankung der Lehrkraft nicht nachgeholt oder vertreten werden, entsteht erst ab der vierten Woche ein Erstattungsanspruch.

Online-Unterricht

In Zeiten von Schließung der Musik- und Kunstschule aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen.

Datenschutz

Die Musik- und Kunstschule erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Sie ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie für ihre Selbstdarstellung zu verwenden.


Die Änderungen in den allgemeinen Benutzungsbedingungen wurden auch in die Gebührensatzung aufgenommen. Weiterhin gilt das Gebührenverzeichnis.

 

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